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Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige
Die Pflege eines Angehörigen kann eine erfüllende Aufgabe sein, aber auch eine enorme Belastung darstellen. Wer Angehörige zu Hause pflegt, weiß, dass es nicht immer einfach ist, die eigene Gesundheit und das eigene Leben im Gleichgewicht zu halten. Deshalb gibt es die Verhinderungspflege, die eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige darstellt.
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und dient dazu, pflegende Angehörige bei einer vorübergehenden Verhinderung zu entlasten. Das bedeutet, dass durch Ausfall der Pflegeperson eine Ersatzpflege benötigt ist. Die Unterstützung kann dabei in Form von stundenweiser Betreuung oder auch einer vollständigen Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung erfolgen.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben Personen, die einen Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate lang gepflegt haben und eine regelmäßige wöchentliche Pflegezeit von mindestens 10 Stunden aufweisen. Außerdem muss der Pflegebedürftige einen Pflegegrad von mindestens 2 haben. Der Anspruch beträgt insgesamt 42 Tage pro Kalenderjahr. Eine Verlängerung um weitere 14 Tage ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Welche Leistungen können erbracht werden?
Verschiedene Leistungen sind mit der Verhinderungspflege möglich. Eine Möglichkeit ist die Unterstützung durch eine Ersatzpflegekraft, die den Pflegebedürftigen stundenweise oder auch ganztägig betreut. Hierbei kann es sich um eine professionelle Pflegekraft oder auch um eine Person aus dem familiären oder Bekanntenkreis handeln.
Darüber hinaus können auch Leistungen zur Unterstützung im Alltag erbracht werden. Hierzu zählen beispielsweise Einkaufs- oder Reinigungsdienste, aber auch Unterstützung bei der Körperpflege oder der Medikamenteneinnahme.
Wie beantrage ich Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dabei ist es wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen und die geplante Hilfe möglichst genau zu beschreiben. Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung der Verhinderungspflege.
Es empfiehlt sich, bei der Antragstellung auch auf die gewünschte Ersatzpflegekraft hinzuweisen und gegebenenfalls ihre Qualifikationen und Erfahrungen anzugeben, um die Chancen auf Bewilligung zu erhöhen.